Autos stehen beim Händler in einer Reihe.

Mit dem Projekt “Internetbasierte Fahrzeugzulassung” (kurz: i-Kfz) innoviert und modernisiert das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur den Fahrzeugzulassungs-Prozess und macht damit einen wichtigen Schritt in Richtung E-Government. Für Sie als Fahrzeughalter bietet die schrittweise Umsetzung dieses Vorhabens einen entscheidenen Vorteil: Der Kfz-Zulassungsprozess von Ab- und Ummeldung bis kompletter Neuanmeldung soll in Zukunft zu 100% digital durchgeführt werden können – kein Behördengang, keine Wartezeiten im Amt.

Die einzelnen iKfz-Stufen

Damit soll der Kfz-Zulassungsprozess von Ab- und Ummeldung bis kompletter Neuanmeldung in Zukunft zu 100% digital durchgeführt werden können. Heißt: iKfz soll Behördengänge überflüssig machen, Wartezeiten im Amt sollen bald der Vergangenheit angehören.

I-KFZ STUFE 1

Außerbetriebssetzung seit 01.01.2015

Der erste Schritt zur internetbasierten Fahrzeugzulassung wurde bereits Anfang 2015 mit der Umsetzung der ersten Maßnahme zur Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung realisiert: Privatpersonen war damit die digitale Abmeldung von Fahrzeugen über die Portale des Kraftfahrtbundesamtes (KBA) und der Zulassungsbehörden möglich.

Diesen Service konnten Sie auf dem zentralen Portal des KBA in Anspruch nehmen (nun abgelöst durch die Neuerungen in der Umsetzung der i-Kfz Stufe 2) und führen diesen seit Oktober 2017 auf den dezentralen, einzelnen Online-Portalen der jeweiligen Zulassungsbehörden der Länder und Kommunen durch.

Wichtig: Voraussetzung sind neue Stempelplaketten und die Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein) mit verdecktem Sicherheitscode, die erst mit einer Fahrzeugzulassung nach dem 01.01.2015 ausgegeben wurden!

SO FUNKTIONIERT DIE i-KFZ AUßERBETRIEBSETZUNG

  • Legen Sie die Markierung der Zulassungsbescheinigung Teil 1 frei und ziehen Sie die Verdeckung der Siegelplakette des Kennzeichens ab. Darunter finden Sie jeweils einen Sicherheitscode.
  • Notieren Sie sich diesen Sicherheitscode oder scannen Sie ihn als DataMatrix-Code ein.
  • Auf dem Online-Portal Ihrer kommunalen Zulassungsbehörde weisen Sie nun Ihre Identität via Personalausweis mit Online-Funktion (e-ID) oder elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) nach.
  • Geben Sie nun sowohl Fahrzeugkennzeichen als auch Sicherheitscode in die Antragsmaske ein.
  • Im nächsten Schritt bezahlen Sie die anfallende Gebühr mittels ePayment:
  • Übermitteln Sie nun abschließend die Daten an die Behörde und Ihr Fahrzeug ist mit Datum der Bearbeitung abgemeldet.
  • Den Bescheid erhalten Sie postalisch oder – falls vorhanden – an Ihre E-Mail.

DAS BENÖTIGEN SIE FÜR DIE ONLINE-AUSSERBETRIEBSETZUNG

  • Fahrzeugschein & Kennzeichen für Sicherheitscode
  • Personalausweis mit eID-Funktion oder elektronischen Aufenthaltstitel (eAT)
  • Lesegerät oder Smartphone-App zum Auslesen der eID bzw. eAT
  • ePayment-Option oder Bankdaten für SEPA-Lastschriftverfahren
  • Optional: DE-Mailadresse

I-KFZ STUFE 2

Wiederzulassung seit 01.10.2017

Seit dem Oktober 2017 können Privatpersonen im Rahmen von iKfz ein bereits abgemeldetes Fahrzeug wieder zulassen. Dieser zweite Schritt des Projekts ergänzt direkt die Maßnahmen aus Stufe 1.

Voraussetzung für die webbasierte Wiederzulassung eines Fahrzeugs

  • Das Fahrzeug ist außer Betrieb gesetzt.
  • Die Wiederzulassung erfolgt auf den selben Halter (eine natürliche Person).
  • Dieser verfügt über ein Konto für den Einzug der Kfz-Steuer.
  • Der Zulassungsbezirk wechselt nicht: Der Wohnsitz muss im Zulassungsbezirk liegen, in dem die Abmeldung stattgefunden hat.
  • Die Wiederzulassung erfolgt mit dem bei Außerbetriebsetzung gültig reservierten, identischen Kennzeichen und mit dem – durch die vorherige Außerbetriebsetzung – freigelegten Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil1 (ausgegeben bei Fahrzeugzulassungen ab 01. Januar 2015).

SO FUNKTIONIERT DIE i-KFZ WIEDERZULASSUNG

  • Auf dem Online-Portal Ihrer kommunalen bzw. Landes-Zulassungsbehörde müssen Sie Ihre Identität nachweisen via Personalausweis mit Online-Funktion (e-ID) oder elektronischen Aufenthaltstitel (eAT).
  • Im Anschluss können Sie alle notwendigen Daten für die Wiederzulassung in die Antragsmaske des Portals eingeben, hierzu zählen:
  • der zuvor freigelegte Sicherheitscode auf der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein)
  • die Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN) des Fahrzeugs
  • den Nachweis über eine Kfz-Haftpflichtversicherung mittels VB-Nummer Ihrer Versicherung
  • Ihre Bankdaten für die SEPA-Lastschriftverfahren für die Kfz-Steuer und Infrastrukturabgabe
  • gegebenenfalls den Nachweis über HU (Hauptuntersuchung) und SP (Sicherheitsprüfung) mittels Expresscode
  • Ihr reserviertes Kennzeichen
  • Im nächsten Schritt bezahlen Sie die anfallende Gebühr mittels ePayment
  • Abschließend bestätigen Sie noch einmal den Zulassungsantrag und übermitteln diesen an die zuständige Behörde
  • Mit Erhalt Ihrer Daten überprüft und bearbeitet die Zulassungsbehörde nun Ihren Antrag.
  • Sobald die Genehmigung erteilt wurde, erhalten Sie die Zulassungsunterlagen sowie die Stempelplakettenträger zum Aufkleben auf Ihr reserviertes Kennzeichen per Post.

DAS BENÖTIGEN SIE FÜR DIE ONLINE-WIEDERZULASSUNG

  • Freigelegten Sicherheitscode auf der Zulassungsbescheinigung Teil 1.
  • Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN).
  • Kfz-Haftpflichtversicherung inklusive VB-Nummer der Versicherung als Nachweis.
  • ggfs. HU/SP-Expresscode.
  • Kfz-Kennzeichen.
  • Personalausweis mit eID-Funktion oder elektronischen Aufenthaltstitel (eAT).
  • Lesegerät oder Smartphone-App zum Auslesen der eID bzw. eAT.
  • ePayment-Option oder Bankdaten für SEPA-Lastschriftverfahren.

I-KFZ STUFE 3: UM-, AB-& ANMELDUNG BEZIRKSUNABHÄNGIG

UM-, AB-& ANMELDUNG BEZIRKSUNABHÄNGIG für Privatpersonn seit 01.10.2019

Die seit Oktober 2019 umgesetzte dritte Stufe von iKfz ermöglicht privaten Fahrzeughaltern online die Erstzulassung, die uneingeschränkte Wiederzulassung, die Umschreibung von Fahrzeugen sowie Adressänderungen. Kfz-Betriebe können Fahrzeuge über das Internet weiterhin lediglich abmelden (sofern ab dem 1. Januar 2015 zugelassen worden). Für weitere Zulassungsverfahren wie Kurzzeit-, Wechsel- oder Ausfuhrkennzeichen sieht diese Stufe aktuell keine Lösungen vor.

Wichtig: Diese Verordnung bezieht sich ausschließlich auf Privatpersonen. Eine Ausweitung ist erst in der i-Kfz Stufe 4 geplant (Großkundenschnittstelle und Zulassungsvorgänge für juristische Personen). Erstmals wird die vollautomatisierte Antragsbearbeitung und -entscheidung für die Außerbetriebsetzung sowie für die Umschreibung unter Kennzeichenbeibehaltung auch bei Halterwechsel und für die einfache Adressänderung eingeführt. Bei der Umschreibung besteht nun für die neue Halterin / den neuen Halter die Möglichkeit, das Fahrzeug direkt nach Abschluss des internetbasierten Verfahrens in Betrieb zu nehmen.

SO FUNKTIONIERT DIE i-KFZ NEUZULASSUNG

  • Online-Portal der zuständigen Zulassungsbehörde aufrufen.
  • Identität mittels neuen elektronischen Personalausweises (nPA) oder elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion nachweisen.
  • Markierung der Zulassungsbescheinigung Teil II freilegen.
  • Notwendige Daten in die Antragsmaske des Portals eingeben:
  • Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN)
  • Freigelegter Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil II
  • eVB-Nummer der Versicherung zum Nachweis der Kfz-Haftpflichtversicherung
  • IBAN – Halterkonto – für die SEPA-Lastschriftverfahren (Kfz-Steuer)
  • Nächstes freies Kennzeichen auswählen, Wunschkennzeichen oder reserviertes Kennzeichen angeben
  • Antragsdaten werden automatisiert validiert und geprüft.
  • Zulassungsbescheid, Gebührenbescheid, Zulassungsbescheinigung Teil I & II, Stempelplakettenträger und Plakettenträger für die Hauptuntersuchung zum Aufkleben werden von der Zulassungsbehörde postalisch versendet.
  • Plakettenträger auf Kennzeichen aufbringen und losfahren.

VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE ONLINE-NEUZULASSUNG

  • Neuen Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein Smartphone mit kostenloser „AusweisApp2“.
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nr.)
  • IBAN (Konto) für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters

I-KFZ STUFE 4: UM-, AB-& ANMELDUNG FÜR FIRMEN

Um-, Ab-& Anmeldung für juristische Personen seit 01.09.2023

Mit i-Kfz Stufe 4 ist es juristischen Personen mit iKfz erstmals möglich, Erstzulassungen, uneingeschränkte Wiederzulassungen, Abmeldungen oder auch die Umschreibung von Fahrzeugen sowie Adressänderungen online vorzunehmen. iKfz verinfacht den Fahrzeugzulassungsprozess extrem. Dafür wurde die Fahrzeugzulassungsverordnung entsprechend geändert.

VORTEILE MIT I-KFZ

Vollautomatischer Zulassungsprozess

Es besteht die Möglichkeit einer vollautomatischen Antragsbearbeitung. Unterstützt die jeweilige Zulassungsstelle dies, kann der Antrag in wenigen Minuten bewilligt werden. Unsere Gespräche mit den Zulassungsbehörden zeigen, dass diese nach einer Übergangsphase bereit sind, die Fahrzeugzulassung vollautomatisiert zu ermöglichen.

Sofortiges Losfahren

Das ‚sofortige Losfahren‘ wird endlich möglich. D.h. sobald die Zulassung erfolgt ist, kann Ihr Kunde auch ohne Siegel, wohl aber mit einem Kennzeichen vom Hof fahren. Die Siegel für die Kennzeichen sowie die Fahrzeugpapiere werden ihm später einfach durch z.B. uns zugestellt. Sie bekommen von uns dafür ein PDF-Dokument, welches Sie dem Kunden ausgedruckt mitgeben und mit diesem darf er bis zu 10 Tage ab Zulassung dann ohne gesiegelte Kennzeichen und Fahrzeugpapiere fahren.

Digitale Unterschriften

Vollmachten und weitere Dokumente, die bisher ausgedruckt und manuell unterschrieben werden müssen, werden vollständig digital signiert.

IKFZ UND DAS BMVI

Federführend in Sachen ikfz ist das BMVI (Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur). Als wichtiger Partner ist carTRUST maßgeblich am Projekt beteiligt und arbeitet an der sogenannten Großkundenschnittstelle, mit der die internetbasierte Fahrzeugzulassung auch für Unternehmen möglich wird.

DARUM BENÖTIGEN UNTERNEHMEN CARTRUST ALS STARKEN PARTNER

Als Projektpartner stehen wir voll hinter iKfz: Aus unserer Sicht ist insbesondere die Realisierung der Großkundenschnittstelle ein Meilenstein, absolut richtig und auch dringend notwendig. Allerdings gibt es dabei ein Problem: Sie ist nicht volldigital. Weil es Medienbrüche gibt und weiterhin Informationen manuell eingegeben werden müssen, wird es zu hohen Abbruchquoten kommen.

Mit zeitraubenden und teuren Folgen für Ihr Unternehmen. Marcus Olszok, als Head of carTRUST verantwortlich für die Weiterentwicklung der iKfz-Großkundenschnittstelle, warnt:

„Es besteht die Gefahr, dass der digitale Prozess abreißt und erneut zu einem geld- und zeitraubenden Unterfangen wird, weil Sie wieder einen Termin auf der Zulassungsstelle benötigen, alle Dokumente wie z.B. Vollmachten ausdrucken und vom Kunden manuell unterschreiben lassen müssen. Durch die Zusammenarbeit mit einem Dienstleister wie Kroschke reduzieren Sie dieses Risiko um ein Vielfaches.“

carTRUST löst diese Probleme für Sie, sodass Sie sich weiterhin auf Ihr Business konzentrieren können. Wir sorgen dafür, dass Sie ab dem Start der Großkundenschnittstelle alle digitalen Werkzeuge für iKfz in der Hand haben, damit Sie auch diesen Service Ihren Kunden anbieten können. Zukünftig noch schneller und noch einfacher als bisher.

VORTEILE VON CARTRUST

SCHNELL

Sofortige Zulassung, Ummeldung und Abmeldung. 

FLEXIBEL

Von unterwegs oder zu Hause aus. 

DIGITAL

Ohne analoges Dokumentenmanagement. 

EFFIZIENT

Einsparung von über 1,4 Millionen Arbeitsstunden pro Jahr. 

VOLLAUTOMATISIERT

Durch die Vollautomatisierung von 80% der heutigen Tätigkeiten.

ENTLASTEND

Reduzierung des Besucheraufkommens auf den Zulassungsstellen. 

SCHNELL

Sofortige Zulassung für den Kunden.

SPARSAM

Durch den Wegfall der hohen Standzeiten entfällt die Kfz-Zwischenfinanzierung. 

DIGITAL

Ohne analoges Dokumentenmanagement. 

SCHNELL

Sofortige Zulassung für den Kunden.

MODERN

Direkte Anbindung über moderne Schnittstellen.

FLEXIBEL

Masseneinsteuerungen sind über Enterpriselösungen möglich. 

VORBEUGEND

Mehrfachfinanzierungen und der Verkauf von finanzierten Fahrzeugen wird unterbunden. 

KOMFORTABEL

Bei gleichbleibendem Komfort für die Kunden.

FLEXIBEL

Und direkter Anbindung an die Plattform. 

HÄUFIGE FRAGE ZU I-KFZ

Welche Unterlagen benötige ich, um ein Fahrzeug internetbasiert außer Betrieb zu setzen?

Sie benötigen die Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein) und Kennzeichen jeweils mit verdecktem Sicherheitscode (Beides wurde erst mit einer Fahrzeugzulassung nach dem 01.01.2015 ausgegeben), einen Personalausweis mit eID-Funktion oder elektronischem Aufenthaltstitel und ein dazugehöriges Lesegerät oder eine entsprechende Smartphone App. Außerdem wird eine ePayment-Option oder Bankdaten für das SEPA-Lastschriftverfahren vorausgesetzt.

Welche Unterlagen benötige ich, um ein Fahrzeug internetbasiert wieder zuzulassen?

Sie benötigen den freigelegten Sicherheitscode auf der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein), mit dem Sie das selbe Fahrzeug zuvor internetbasiert außer Betrieb gesetzt haben. Außerdem wird die Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN), ein Nachweis über eine Kfz-Haftpflichtversicherung mittels VB-Nummer und das gültig registrierte, identische Kfz-Kennzeichen benötigt. Zum Nachweis Ihrer Identität brauchen Sie zudem einen Personalausweis mit eID-Funktion oder elektronischem Aufenthaltstitel und ein dazugehöriges Lesegerät oder eine entsprechende Smartphone App. Für die Bezahlung der Kfz-Steuer und der Infrastrukturabgabe benötigen Sie eine ePayment-Option oder Ihre Bankdaten für die SEPA-Lastschriftverfahren.

Welche Unterlagen benötige ich, um ein Fahrzeug internetbasiert neu zuzulassen?

Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Android-Smartphone mit kostenloser „AusweisApp2“ (www.ausweisapp.bund.de)

Kann ich einen Gebrauchtwagen mit dem gleichen Kennzeichen per i-Kfz im Internet auf mich ummelden?

Rechtlich ist das seit 2019 möglich, ob das in Ihrem Zulassungsbezirk auch umgesetzt ist, erfragen Sie bitte bei Ihrer Zulassungsstelle.

Benötige ich eine gültige HU-Bescheinigung für die digitale Zulassung?

Der TÜV überträgt täglich Informationen zu der Hauptuntersuchung in der Verbindung mit der FIN an das KBA. Bei der digitalen Fahrzeugzulassung wird diese Information entsprechend abgefragt. Deshalb müssen Sie bei der Zulassung keine Angaben zur HU machen. Dennoch muss das Fahrzeug selbst gültigen TÜV besitzen.

Kann ich ein durch mich abgemeldetes Fahrzeug online wieder auf mich anmelden?

Ja, das ist – unter Voraussetzungen – bereits möglich, wenn das Fahrzeug nach dem 01.01.2015 zugelassen wurde, Sie die identischen Kennzeichen bei der Abmeldung reserviert haben und eine Zulassung im gleichen Zulassungsbezirk vornehmen. Eine zulassungsbezirksunabhängige Wiederzulassung ist rechtlich seit 2019 möglich, ob das in Ihrem Zulassungsbezirk auch umgesetzt ist, erfragen Sie bitte bei Ihrer Zulassungsstelle.

Kann ich ein in einem anderen Zulassungsbezirk abgemeldetes Fahrzeug bei identischem Kennzeichen auf mich wiederzulassen?

Eine zulassungsbezirksunabhängige Wiederzulassung ist rechtlich seit 2019 möglich, ob das in Ihrem Zulassungsbezirk auch umgesetzt ist, erfragen Sie bitte bei Ihrer Zulassungsstelle.

Wo finde ich den Sicherheitscode für die internetbasierte Außerbetriebsetzung oder Wiederzulassung eines Fahrzeugs?

Sie finden diesen Sicherheitscode auf der Rückseite der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein) und, bei einer Außerbetriebsetzung, unter den Siegelplaketten des Kennzeichens. Beide wurden erst bei einer Fahrzeugzulassung, die ab dem 01.01.2015 durchgeführt wurde, ausgegeben. Hinweis: Der Sicherheitscode muss bei einer Außerbetriebsetzung verdeckt und bei einer Wiederzulassung bereits freigelegt sein.

Kann ich die internetbasierte Wiederzulassung mit einem anderen Sicherheitscode durchführen?

Nein. Für die Wiederzulassung eines abgemeldetes Fahrzeugs per i-Kfz-Services müssen Sie den gleichen Sicherheitscode verwenden, mit dem Sie das Fahrzeug außer Betrieb gesetzt haben. Sie müssen hierzu darüber hinaus das identische, gültig registrierte Kennzeichen verwenden und die Wiederzulassung im selben Zulassungsbezirk durchführen.

Kann ich als Firmenkunde oder Flottenbetreiber die Services der Internetbasierten Fahrzeugzulassung ebenfalls nutzen?

Mit i-Kfz Stufe 4 ist das möglich.